67_1973
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67. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 67. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1973_67_0 67. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
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(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 43/73
4. Jänner 1973
Original: Englisch
Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und ersucht gemäß der im Dokument
ED Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise
um Beachtung der angeschlossenen Liste über
Originalzeugnisse, die als im Monat Dezember
1972 in Verlust geraten gemeldet wurden.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen dahingehend
zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten
Zeugnisse aufgehoben wurde und diese
daher für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto oder zur
Ausstellung von Teilzeugnissen nicht angenommen
werden dürfen.