67_1960
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67. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 67. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
1960_67_0 67. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
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Nach Mitteilungen der Belgischen Botschaft in
Wien ist Iran dem Abkommen über die Errichtung
eines Rates für die Zusammenarbeit auf
dem Gebiete des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/1955,
beigetreten und hat die Regierung der Vereinigten
Arabischen Republik die Anwendbarkeit des
Abkommens auf die Region Syrien der Vereinigten
Arabischen Republik mit Wirkung vom
3. November 1959 an bekanntgegeben.