Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
67_1956 AT

67. Verordnung: Richtigstellung der Aufzählung der in der Anlage 1 der Nationalrats-Wahlordnung bei den Wahlkreisen Nr. 3 bis 7, 9 und 11 angeführten Gebietsteile.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 67. Verordnung: Richtigstellung der Aufzählung der in der Anlage 1 der Nationalrats-Wahlordnung bei den Wahlkreisen Nr. 3 bis 7, 9 und 11 angeführten Gebietsteile.

Auf Grund des § 3 Abs. 3 der Nationalrats-

Wahlordnung, BGBl. Nr. 129/1949, wird unter

Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Gebietsänderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 110/1954, der

Landesverfassungsgesetze LGBl. für Wien Nr. 14/

1954 und LGBl, für das Land Niederösterreich

Nr. 42/1954, des Bezirkseinteilungsgesetzes 1954,

LGBl, für Wien Nr. 18/1954, in der Fassung

der Bezirkseinteilungsnovelle 1955, LGBl. für

Wien Nr. 21/1955, der Verordnung der Bundesregierung

und des Bundesministeriums für Justiz

vom 28. Juli 1954, BGBl. Nr. 200, über die Bezirksgerichte

in der Stadt Wien und in einzelnen

Gebieten des Bundeslandes Niederösterreich

sowie der Verordnung der Bundesregierung vom

25. Oktober 1955, BGBl. Nr. 213, womit die

Sprengel der Gerichtsbezirke Neulengbach und

Purkersdorf geändert werden, die Aufzählung

der in der Anlage 1 der Nationalrats-Wahlordnung,

BGBl. Nr. 129/1949, bei den Wahlkreisen

Nr. 3 bis 7, 9 und 11 angeführten Gebietsteile

wie folgt richtiggestellt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →