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67_1953 AT

67. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 67. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

In § 13 Abs. 1 des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes

1952, BGBl. Nr. 183/1952, sind die

Worte „30. Juni 1953" durch die Worte

„30. Juni 1954" zu ersetzen.

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1953

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind die Bundesministerien für Inneres und für

Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit

den beteiligten Bundesministerien betraut.

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