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67_1948 AT

67. Verordnung: Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 1948.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 67. Verordnung: Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 1948.

Auf Grund des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes

vom 21. Juli 1925,

B. G. Bl. Nr. 274, wird verordnet

§ 1. Der Tarif über die Kommissionsgebühren

für Amtshandlungen der Bundesbehörden außerhalb

des Amtes gemäß § 1 der Bundes-Kommissionsgebühreruverordnung

vom 27. Dezember

1926, B.G.Bl. Nr. 382, wird durch den angeschlossenen,

einen Bestandteil dieser Verordnung

bildenden Tarif ersetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1948

mit der Wirkung in Kraft, daß der Tarif

für alle Amtshandlungen gilt, die von diesem

Zeitpunkt an vongenommen werden.

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