679_1988
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679. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 679. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden
1988_679_0 679. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden
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Auf Grund der §§ 31 Abs. 1 Z 6 und Abs. 3 sowie
39 Abs. 1 Z 1 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl.
Nr. 679, in der Fassung der ZDG-Novelle 1988,
BGBl. Nr. 598, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres
über die Pauschalierung der Vergütung für notwendige
Fahrtkosten der Zivildienstleistenden,
BGBl. Nr. 637/1983, zuletzt geändert durch Verordnung
des Bundesministers für Inneres, BGBl.
Nr. 120/1988, wird wie folgt geändert
1. In § 1 Abs. 1 wird der Betrag von 380 S durch
410 S ersetzt.
2. In § 4 wird der Verweis auf § 39 Abs. 1 ZDG
durch den Verweis auf § 39 Abs. 1 Z 1 ZDG
ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in
Kraft.