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677_1996 AT

677. Verordnung: Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 677. Verordnung: Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 417/1996, wird verordnet

§ 1. Die Lohnklassentabelle im § 21 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl.

Nr. 609, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 364/1989, 412/1990, 817/1993 und 217/1995 wird

wie folgt geändert bzw. ergänzt

1. In den Lohnklassen 1 bis 3 beträgt der tägliche Grundbetrag S 56,20.

2. Die Lohnklassentabelle lautet ab Lohnklasse 120

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

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