677. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115
Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Altenmarkt bei St. Gallen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 81,70, verläuft in der Folge in gestreckterer
Linienführung unter mehrfacher Kreuzung sowie
teilweiser Mitbenützung der bestehenden Trasse
und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der
Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der
Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-54a im
Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.