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677_1990 AT

677. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 677. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115

Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Altenmarkt bei St. Gallen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 81,70, verläuft in der Folge in gestreckterer

Linienführung unter mehrfacher Kreuzung sowie

teilweiser Mitbenützung der bestehenden Trasse

und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-54a im

Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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