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675_1986 AT

675. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 und 7 der Verordnung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Maria Alm, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 675. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 und 7 der Verordnung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Maria Alm, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. September 1986, V 15/86-8, dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt

am 21. November 1986, die Z 1 und 7 der

Verordnung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde

Maria Alm vom 23. November 1982, mit welcher

gemäß § 52 Abs. 4 Gewerbeordnung 1973 in der

Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981,

BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten

mittels Automaten, die erfahrungsgemäß

besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige

Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt

wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

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