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672_1994 AT

672. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 672. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ehemalige jugoslawi-

sche Republik Mazedonien am 10. März 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 17 September 1991 weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 343/ 1930, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 324/1994) gebunden zu erachten.

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