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671_1994 AT

671. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 671. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 10. März 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 17 September 1991 weiterhin an das Protokoll über die Schiedsklauseln (BGBl. Nr. 57/1928, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 323/1994) gebunden zu erachten.

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