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66_1981 AT

66. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 66. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 401/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 475/1980,

über die Festlegung von Warenkontingenten in

der Einfuhr, tritt mit 16. Feber 1981 außer Kraft.

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