66_1973
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66. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 66. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
1973_66_0 66. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation
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(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 42/72
5. Dezember 1972
Original: Englisch
Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und ersucht gemäß der im Dokument
ED-Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise
um Beachtung der angeschlossenen Liste über
Originalzeugnisse, die als im Monat November
1972 in Verlust geraten gemeldet wurden.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen dahingehend
zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten
Zeugnisse aufgehoben wurde und diese daher
für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto oder zur Ausstellung
von Teilzeugnissen nicht angenommen
werden dürfen.