Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
66_1971 AT

66. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Kärnten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 66. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Kärnten

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 155/1960, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1970 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

§ 1. Im Lande Kärnten sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 164/1963, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Kärnten

bestimmt werden, wird aufgehoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →