66_1961
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66. Kundmachung: Beitritt Spaniens zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 66. Kundmachung: Beitritt Spaniens zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen.
1961_66_0 66. Kundmachung: Beitritt Spaniens zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen.
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Seit der Kundmachung im BGBl. Nr. 87/1959
hat nach einer Mitteilung des Generalsekretariats
der Vereinten Nationen Spanien am 9. Juni 1960
seine Beitrittsurkunde zur Europäischen Zusatzvereinbarung
zum Abkommen über den Straßenverkehr
und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen
vom 19. September 1949, BGBl.
Nr. 222/1955, hinterlegt.