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66_1961 AT

66. Kundmachung: Beitritt Spaniens zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 66. Kundmachung: Beitritt Spaniens zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen.

Seit der Kundmachung im BGBl. Nr. 87/1959

hat nach einer Mitteilung des Generalsekretariats

der Vereinten Nationen Spanien am 9. Juni 1960

seine Beitrittsurkunde zur Europäischen Zusatzvereinbarung

zum Abkommen über den Straßenverkehr

und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen

vom 19. September 1949, BGBl.

Nr. 222/1955, hinterlegt.

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