Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
66_1947 AT

66. Kundmachung: Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 66. Kundmachung: Neufestsetzung der Verschleißpreise für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe gelangende Salz und der bei der Einfuhr von Salz zu entrichtenden Monopolabgabe.

(1) Auf Grund des zustimmenden Beschlusses

des Hauptausschusses des Nationalrates vom

19. März 1947 (Gesetz vom 13. April 1920,

St.G.Bl. Nr. 180) werden die Verschleißpreise

für das aus den staatlichen Salinen zum Verkaufe

gelangende Salz mit Gültigkeit vom 28. April

1947 neu festgesetzt wie folgt

(2) Die gemäß § 4 des Gesetzes vom 24. März

1920, St. G. Bl. Nr. 152, nebst dem Zolle zu entrichtende

Monopolabgabe ist für die unter Z. 1

bis 3 angeführten Speisesalzsorten im Ausmaße

der für sie festgesetzten Tarifpreise, für andere

Salzsorten im Ausmaße des Tarifpreises nach

Z. 3 einzuheben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →