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669_1983 AT

669. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß § 12 Abs. 1 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer bis zum Ablauf des 21. April 1980 gesetzwidrig war

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BGBlPdf 669. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß § 12 Abs. 1 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer bis zum Ablauf des 21. April 1980 gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 7. Dezember 1983, V 53/83-10, ausgesprochen,

daß § 12 Abs. 1 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen

(Beschluß des Kammertages der

Bundesingenieurkammer vom 30. Juni 1970; kundgemacht

in den „Nachrichten der Bundesingenieurkammer"

vom 20. Juli 1970) bis zum Ablauf des

21. April 1980 gesetzwidrig war.

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