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668_1993 AT

668. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 668. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

Auf Grund der §§ 129 Abs. 2 und 132 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstlichen Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 508/1991 in der Fassung BGBl. Nr. 567/1992, wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von 12,46 S"

2. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung

Als neuer Abs. 2 wird angefügt

„(2) § 5 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 668/1993 tritt mit 1. September 1994 in Kraft."

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