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668_1992 AT

668. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 668. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl. Nr. 537/1990, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 517/1992 wird wie folgt geändert

Artikel I

§ 3 lautet

„§ 3. Die Befreiungsbestimmungen des § 4 des Außenhandelsgesetzes 1984 finden mit Ausnahme der nachstehend aufgezählten auf die in den §§ 1 und 2 angeführten Rechtsgeschäfte oder Handlungen keine Anwendung

1. § 4 Abs. 1 lit. a des Außenhandelsgesetzes 1984 in Verbindung mit

§ 30 lit. d und i,

§ 34, ausgenommen Abs. 3,

§ 35, ausgenommen Abs. 1 lit. f,

§ 36, ausgenommen Abs. 1 lit. b, und

§ 40 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in

der jeweils geltenden Fassung,

2. § 4 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes 1984 für Hilfslieferungen in der Durchfuhr, für rein medizinische Zwecke und Nahrungsmittel und

3. § 4 Abs. 1 lit. d des Außenhandelsgesetzes 1984 für Beförderungsmittel der Nummern 8703 und 8711 des Zolltarifgesetzes 1988, BGBl. Nr. 155/1987, in der jeweils geltenden Fassung, zum eigenen Gebrauch im formlosen

Vormerkverfahren gemäß § 93 des Zollgesetzes 1988."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. November 1992 in Kraft.

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