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668_1991 AT

668. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten im Jahre 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 668. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten im Jahre 1992

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes

vom 12. Mai 1955, BGBl. Nr. 90, betreffend

Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergeset-

zes, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl.

Nr. 482/1985, wird die Höhe der Kleinrenten für

das Jahr 1992 wie folgt festgestellt

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