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668_1983 AT

668. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 668. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld

Auf Grund des § 46 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 21. Dezember 1978, BGBl.

Nr. 11/1979, über die Arbeitsbescheinigung zur

Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld

wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 12 hat zu lauten

„12. ob und für welchen Zeitraum der Arbeitnehmer

Kündigungsentschädigung erhielt bzw.

ob die Kündigungsentschädigung nicht

gezahlt wurde, weil der Anspruch strittig ist

oder weil der Arbeitgeber insolvent ist;".

2. Die bisherige Z 12 des § 1 ist als Z 13 zu

bezeichnen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in

Kraft.

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