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667_1987 AT

667. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 667. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung

Auf Grund des § 71 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet

Die Allgemeine Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung,

BGBl. Nr. 219/1983, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 575/1985 wird

wie folgt geändert

1. § 11 lautet

„Anwendung elektrotechnischer Bestimmungen

§ 11. Auf elektrisch betriebene Maschinen und

Geräte sind die auf Grund des Elektrotechnikgesetzes

durch Verordnung verbindlich erklärten elektrotechnischen

Sicherheitsvorschriften und Vorschriften

über Normalisierung und Typisierung

(SNT-Vorschriften) anzuwenden."

2. Im § 16 wird das Datum „1. Jänner 1988"

durch das Datum „1. Jänner 1990" ersetzt.

3. Im § 17 Abs. 1 und 2 wird das Datum „1. Jänner

1988" durch das Datum „1. Jänner 1990" und

das Datum „31. Dezember 1988" durch das Datum

„31. Dezember 1990" ersetzt.

4. Im § 18 wird das Datum „31. Dezember 1987"

durch das Datum „31. Dezember 1989" und das

Datum „31. Dezember 1988" durch das Datum

„31. Dezember 1990" ersetzt.

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