667. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 71 der Gewerbeordnung 1973,
BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet
Die Allgemeine Maschinen- und Geräte-Sicherheitsverordnung,
BGBl. Nr. 219/1983, in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 575/1985 wird
wie folgt geändert
1. § 11 lautet
„Anwendung elektrotechnischer Bestimmungen
§ 11. Auf elektrisch betriebene Maschinen und
Geräte sind die auf Grund des Elektrotechnikgesetzes
durch Verordnung verbindlich erklärten elektrotechnischen
Sicherheitsvorschriften und Vorschriften
über Normalisierung und Typisierung
(SNT-Vorschriften) anzuwenden."
2. Im § 16 wird das Datum „1. Jänner 1988"
durch das Datum „1. Jänner 1990" ersetzt.
3. Im § 17 Abs. 1 und 2 wird das Datum „1. Jänner
1988" durch das Datum „1. Jänner 1990" und
das Datum „31. Dezember 1988" durch das Datum
„31. Dezember 1990" ersetzt.
4. Im § 18 wird das Datum „31. Dezember 1987"
durch das Datum „31. Dezember 1989" und das
Datum „31. Dezember 1988" durch das Datum
„31. Dezember 1990" ersetzt.