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666_1991 AT

666. Verordnung: 80. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 666. Verordnung: 80. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl.

Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 362/1990, wird verordnet

Artikel I

Die. Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.

Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 305/1991, wird wie folgt geändert

1. In Anlage B werden die Preisansätze der

nachstehend angeführten Arzneimittel wie folgt

festgesetzt

2. In Anlage B werden nachstehende Arzneimittel

aufgenommen

3. In Anlage B wird für folgendes Arzneimittel

nachstehender Hinweis aufgenommen

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in

Kraft.

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