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662_1996 AT

662. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 662. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

Auf Grund des § 46 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 600/1996, wird verordnet

Die Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas, BGBl. Nr. 1041/1994, in der Fassung

BGBl. Nr. 856/1995 wird wie folgt geändert

1. Lohnstufe 76 des Lohnstufenschemas gemäß § 1 lautet wie folgt

„76 1510 1530 10570 10710 45300 45900 1520“

2. Das Lohnstufenschema gemäß § 1 wird um folgende Lohnstufen ergänzt

3. Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt

„§ 4. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 662/1996 tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.“

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