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662_1975 AT

662. Verordnung: Befristete Ausnahme der festen mineralischen Brennstoffe von der Preisregelung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 662. Verordnung: Befristete Ausnahme der festen mineralischen Brennstoffe von der Preisregelung

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Preisregelungsgesetzes

1957, BGBl. Nr. 151, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl Nr. 804/1974 wird

nach Anhörung der Bundeskammer der gewerblichen

Wirtschaft, der Präsidentenkonferenz der

Landwirtschaftskammern Österreichs und des

Österreichischen Arbeiterkammertages verordnet

§ 1. Die im Abschnitt I Z. 3 der Anlage zum

Preisregelungsgesetz 1957 angeführten Sachgüter

werden bis einschließlich 30. Juni 1976 von der

Preisregelung ausgenommen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1976

in Kraft.

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