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661_1992 AT

661. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 4 Abs. 3 Z 11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 661. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 4 Abs. 3 Z 11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 1992, G 330-333/91-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 30. September 1992, ausgesprochen, daß § 4 Abs. 3 Z 11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/ 1990 verfassungswidrig war.

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