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661_1990 AT

661. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 661. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Verkehrs- und Postminister der Volksrepublik

Ungarn nach Rn. 2010 des ADR über die

Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen

der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen

Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 362/1981 wurde mit Schreiben des

Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr vom 11. Juli 1990, Zl. 151.050/1-I/5-1990,

seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Ungarns

hat am 23. August 1990 dem Widerruf zugestimmt;

die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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