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661_1977 AT

661. Bundesgesetz: Neufassung der Liste XXXII-Österreich zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 661. Bundesgesetz: Neufassung der Liste XXXII-Österreich zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die in den Protokollen zum Allgemeinen Zoll-

und Handelsabkommen enthaltene Liste XXXII-

Österreich wird nach Maßgabe der einen Bestandteil

dieses Bundesgesetzes bildenden Anlage

ersetzt.

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1978

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der

Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

gemeinsam mit dem Bundesminister für

Finanzen betraut.

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