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660_1991 AT

660. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 660. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 377/1988 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht

von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder

Handlungen in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 474/1988, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 94/1991 wird

wie folgt geändert

Im § 1 lautet die Nummer 6109

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

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