660_1990
AT
660. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 660. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
1990_660_0 660. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird
kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und
dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des
ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit
höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure Kundgemacht in BGBl. Nr. 279/1987 wurde mit
Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom
24. Juli 1990, Zl. A 13/27.20.71-21 (407)/177
Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland
widerrufen.
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft
und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes
am 2. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist
demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.