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660_1990 AT

660. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 660. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des

ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit

höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure Kundgemacht in BGBl. Nr. 279/1987 wurde mit

Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom

24. Juli 1990, Zl. A 13/27.20.71-21 (407)/177

Va 90, seitens der Bundesrepublik Deutschland

widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes

am 2. August 1990 bestätigt; die Vereinbarung ist

demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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