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65_1996 AT

65. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung

von Gutachten übertragen wird (BGBl. Nr. 329/1970, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 526/1994), hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Litauen 20. Juni 1995

Rumänien 20. Juni 1994

Slowenien 28. Juni 1994

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