65_1996
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65. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
1996_65_0 65. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden
zum Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung
von Gutachten übertragen wird (BGBl. Nr. 329/1970, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.
Nr. 526/1994), hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Litauen 20. Juni 1995
Rumänien 20. Juni 1994
Slowenien 28. Juni 1994