65_1986
AT
65. Verordnung: Düngemittel-Toleranzenverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Verordnung: Düngemittel-Toleranzenverordnung
Auf Grund des § 20 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird verordnet
§ 1. Bei zugelassenen Düngemitteln sind die in der Anlage angeführten Abweichungen der bei der
Überwachung festgestellten Gehalte von den im Düngemittelregister angeführten Gehalten an wertbestimmenden
Bestandteilen, an Nährstofformen und Nährstofflöslichkeiten zu dulden.
§ 2. Durch Verordnung oder mit Bescheid vorgeschriebene Mindestgehalte dürfen nicht unter-,
Höchstgehalte (insbesondere an Schwermetallen) nicht überschritten werden.
§ 3. Die Toleranzen dürfen nicht planmäßig ausgenützt werden.