Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
65_1986 AT

65. Verordnung: Düngemittel-Toleranzenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Verordnung: Düngemittel-Toleranzenverordnung

Auf Grund des § 20 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird verordnet

§ 1. Bei zugelassenen Düngemitteln sind die in der Anlage angeführten Abweichungen der bei der

Überwachung festgestellten Gehalte von den im Düngemittelregister angeführten Gehalten an wertbestimmenden

Bestandteilen, an Nährstofformen und Nährstofflöslichkeiten zu dulden.

§ 2. Durch Verordnung oder mit Bescheid vorgeschriebene Mindestgehalte dürfen nicht unter-,

Höchstgehalte (insbesondere an Schwermetallen) nicht überschritten werden.

§ 3. Die Toleranzen dürfen nicht planmäßig ausgenützt werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →