65_1973
AT
65. Verordnung: Berichtigung der Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Verordnung: Berichtigung der Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
1973_65_0 65. Verordnung: Berichtigung der Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern
Originalquelle öffnen
Im § 1 der Verordnung des Bundesministers
für Finanzen vom 12. Dezember 1972, BGBl.
Nr. 495, über die Pauschbesteuerung von vorübergehend
beschäftigten Arbeitnehmern, haben
im Klammerausdruck des ersten Satzes die Worte
„einschließlich Beiträge" zu entfallen.