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65_1973 AT

65. Verordnung: Berichtigung der Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Verordnung: Berichtigung der Verordnung über die Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern

Im § 1 der Verordnung des Bundesministers

für Finanzen vom 12. Dezember 1972, BGBl.

Nr. 495, über die Pauschbesteuerung von vorübergehend

beschäftigten Arbeitnehmern, haben

im Klammerausdruck des ersten Satzes die Worte

„einschließlich Beiträge" zu entfallen.

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