65_1967
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65. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
1967_65_0 65. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
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Einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und Nordirland
zufolge ist die Regierung der Republik
Chile dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden
(BGBl. Nr. 203/1958, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 192/1960) mit Wirkung vom 15. Oktober
1963 beigetreten.
Italien hat am 19. Juli 1966 bei der Regierung
des Vereinigten Königreiches die Ratifikationsurkunde
zu diesem Abkommen hinterlegt.