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65_1967 AT

65. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden

Einer Mitteilung der Regierung des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland

zufolge ist die Regierung der Republik

Chile dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden

(BGBl. Nr. 203/1958, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 192/1960) mit Wirkung vom 15. Oktober

1963 beigetreten.

Italien hat am 19. Juli 1966 bei der Regierung

des Vereinigten Königreiches die Ratifikationsurkunde

zu diesem Abkommen hinterlegt.

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