Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
65_1960 AT

65. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.

Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der

Vereinten Nationen hat Iran am 30. Dezember

1959 die Beitrittsurkunde zum Protokoll, betreffend

die Abänderung des in Paris am 4. Mai

1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens,

betreffend die Bekämpfung der Verbreitung

unzüchtiger Veröffentlichungen, BGBl.

Nr. 191/1950, gemäß seinem Artikel 4 beim Generalsekretär

der Vereinten Nationen hinterlegt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →