65_1960
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65. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
1960_65_0 65. Kundmachung: Beitritt Irans zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
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Nach einer Mitteilung der Rechtsabteilung der
Vereinten Nationen hat Iran am 30. Dezember
1959 die Beitrittsurkunde zum Protokoll, betreffend
die Abänderung des in Paris am 4. Mai
1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens,
betreffend die Bekämpfung der Verbreitung
unzüchtiger Veröffentlichungen, BGBl.
Nr. 191/1950, gemäß seinem Artikel 4 beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen hinterlegt.