65_1953
AT
65. Bundesgesetz: Veräußerung von Schloß Puchberg bei Wels.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 65. Bundesgesetz: Veräußerung von Schloß Puchberg bei Wels.
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist
ermächtigt, Schloß Puchberg bei Wels, EZ. 1229,
„Puchberg, das Schloß im Hausruckviertel", oberösterreichische
Landtafel (KG. Puchberg), zu verkaufen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.