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65_1953 AT

65. Bundesgesetz: Veräußerung von Schloß Puchberg bei Wels.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Bundesgesetz: Veräußerung von Schloß Puchberg bei Wels.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, Schloß Puchberg bei Wels, EZ. 1229,

„Puchberg, das Schloß im Hausruckviertel", oberösterreichische

Landtafel (KG. Puchberg), zu verkaufen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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