65. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes, womit die Grundlagen für die allgemeinen Gütertarifklassen und die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen neu festgesetzt werden und der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe über die Einführung des österreichischen Schillings als Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif (VI. Hauptstück des Gütertarifs der Österreichischen Bundesbahnen, Teil II, Heft A, gültig vom 1. Jänner 1950).
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Bundesgesetz vom 19. Mai 1949, BGBl.
Nr. 139, womit die Grundlagen für die allgemeinen
Gütertarifklassen und die Grundlagen
des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der
Österreichischen Bundesbahnen und der vom
Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen
neu festgesetzt werden, in der Fassung
des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1951, BGBl.
Nr. 167, und die Verordnung des Bundesministeriums
für Verkehr und verstaatlichte Betriebe
vom 17. Feber 1950, BGBl. Nr. 71, über die
Einführung des österreichischen Schillings als
Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif (VI. Hauptstück
des Gütertarifs der Österreichischen
Bundesbahnen, Teil II, Heft A, gültig vom
1. Jänner 1950) treten mit 30. April 1952 außer
Kraft.
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte
Betriebe betraut.