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65_1952 AT

65. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes, womit die Grundlagen für die allgemeinen Gütertarifklassen und die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen neu festgesetzt werden und der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe über die Einführung des österreichischen Schillings als Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif (VI. Hauptstück des Gütertarifs der Österreichischen Bundesbahnen, Teil II, Heft A, gültig vom 1. Jänner 1950).

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes, womit die Grundlagen für die allgemeinen Gütertarifklassen und die Grundlagen des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen neu festgesetzt werden und der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe über die Einführung des österreichischen Schillings als Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif (VI. Hauptstück des Gütertarifs der Österreichischen Bundesbahnen, Teil II, Heft A, gültig vom 1. Jänner 1950).

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 19. Mai 1949, BGBl.

Nr. 139, womit die Grundlagen für die allgemeinen

Gütertarifklassen und die Grundlagen

des Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifes der

Österreichischen Bundesbahnen und der vom

Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen

neu festgesetzt werden, in der Fassung

des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1951, BGBl.

Nr. 167, und die Verordnung des Bundesministeriums

für Verkehr und verstaatlichte Betriebe

vom 17. Feber 1950, BGBl. Nr. 71, über die

Einführung des österreichischen Schillings als

Tarifwährung in dem Durchfuhrtarif (VI. Hauptstück

des Gütertarifs der Österreichischen

Bundesbahnen, Teil II, Heft A, gültig vom

1. Jänner 1950) treten mit 30. April 1952 außer

Kraft.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe betraut.

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