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65_1950 AT

65. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes 1949.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes 1949.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949,

BGBl. Nr. 276/1949, wird wie folgt geändert

1. Im § 3 Abs. 1 treten an die Stelle der

Worte „bis 31. Dezember 1949" die Worte: „bis

31. Dezember 1950".

2. Im § 4 Abs. 3 treten an die Stelle der

Worte „bis 31. Dezember 1949" die Worte: „bis

31. Dezember 1950".

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1950 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, soweit sie dem Bunde zusteht, das Bundesministerium

für Inneres, soweit sie einem Bundeslande

zukommt, die Landesregierung betraut.

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