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65_1946 AT

65. Bundesgesetz: Aufhebung des Repatriierungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 65. Bundesgesetz: Aufhebung des Repatriierungsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Gesetz über die Repatriierung öffentlichen

Vermögens (Repatriierungsgesetz) vom

10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 11, und die zur

Durchführung dieses Gesetzes erlassene Verordnung

der Provisorischen Staatsregierung vom

10. Juli 1945 über die Repatriierungskommission,

St. G. Bl. Nr. 57, werden aufgehoben.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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