659_1991
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659. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 659. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1991_659_0 659. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
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Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit
es sich um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des
Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 698/1988,
wird wie folgt geändert
1. In der Anlage 2 lautet die Unternummer 0404 10
2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.