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659_1991 AT

659. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 659. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit

es sich um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des

Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 698/1988,

wird wie folgt geändert

1. In der Anlage 2 lautet die Unternummer 0404 10

2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

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