Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
659_1976 AT

659. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 659. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1977

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des

Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/

1967 und 164/1972 wird verordnet

§ 1. Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 615/1976 für das Kalenderjahr 1977 mit 1,07

festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß

für das Kalenderjahr 1977 auch für den

Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

§ 2. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1977

an die Stelle der in § 11 Abs. 5 des Opferfürsorgegesetzes

in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 389/1976 genannten festen Beträge

treten, werden wie folgt festgestellt

statt 3715,— S mit 3975,— S,

statt 3260,— S mit 3488,— S,

statt 4660,— S mit 4986,— S.

§ 3. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1977

an die Stelle der in § 12 a Abs. 1 des Opferfürsorgegesetzes

in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 93/1975 genannten festen Beträge

treten, werden unter Zugrundelegung der in der

Verordnung BGBl. Nr. 13/1976 angeführten Beträge

wie folgt festgestellt

statt 5519,— S mit 5905,— S,

statt 2208,— S mit 2363,— S.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →