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658_1986 AT

658. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 658. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 336/1986, wird wie folgt

geändert

1. Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt

geändert

Nach „Brunei" entfällt „Bundesrepublik

Deutschland", nach „Chile" werden „Cote d' Ivoire

(Elfenbeinküste)" und nach „Dänemark (einschließlich

Färöer)" „Deutschland (Bundesrepublik)"

eingefügt; nach „Ekuador" entfällt „Elfenbeinküste",

nach „Mauritius" wird „Mexiko" eingefügt.

2. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in

Kraft.

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