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657_1995 AT

657. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 657. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des Bundesgesetzes betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 76/1980, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr 447/1981, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 353/1993 wird wie folgt geändert

1 § 2 Z 1 lautet: „l im Eisenbahnverkehr über Hegyeshalom, Rosenbach, Spielfeld und Salzburg-Hauptbahnhof,"

2. In § 2 wird nach Z 3 folgende Z 4 angefügt

„4. im Straßenverkehr, im Personenreiseverkehr bei der Einreise

a) über Nickelsdorf und Karawankentunnel jeweils auf der 1. und 2. Spur,

b) über Heiligenkreuz, Berg, Wurzenpaß und Kleinhaugsdorf jeweils auf der 1 Spur,"

3. § 3 lautet

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1981 in Kraft, § 2 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 353/1993 mit 1. Juni 1993 und § 2 Zl und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 657/1995 mit 1. Oktober 1995."

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