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656_1993 AT

656. Kundmachung: Aufhebung des § 25 der Konkursordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 656. Kundmachung: Aufhebung des § 25 der Konkursordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Juli 1993, G 15, 16/93-6, G 80/93-8 und G 96/93-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 6. September 1993, § 25 der Konkursordnung, RGBl. Nr. 337/1914, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 370/1982, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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