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656_1991 AT

656. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 656. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Handelsstatistischen Gesetzes 1988, BGBl. Nr. 661/1987, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Mengenbezeichnungen

bei der handelsstatistischen Anmeldung, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 775/1990,

wird wie folgt geändert

Die Anlage wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft

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