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656_1988 AT

656. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 656. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Handelsstatistischen Gesetzes 1988, BGBl. Nr. 661/1987, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987,

BGBl. Nr. 670, über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung wird wie folgt

geändert

Die Anlage wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

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