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655_1991 AT

655. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 655. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

soweit es sich um Waren der Anlagen A 2 und B 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 630/1987, über

die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form,

zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 555/1991, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt geändert

Nach „Ekuador" wird „Estland" und nach „Lesotho" werden „Lettland" und „Litauen" eingefügt.

2. Die Anlage 2 (Ausfuhrliste) wird wie folgt geändert

3. Die Anlage 3 (Einfuhrliste) wird wie folgt geändert

4. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

In der Anlage 3 in der Fassung des Artikels I dieser Verordnung lautet die Unternummer 1602 39 mit

Wirkung vom 1. Juli 1992

Artikel III

Diese Verordnung tritt unbeschadet des Artikels II mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

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