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655_1990 AT

655. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (2. LVR-Novelle 1990)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 655. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967 (2. LVR-Novelle 1990)

Auf Grund der §§ 4 bis 6, 119 bis 121 und 124 des

Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung

verordnet

Artikel I

Die Luftverkehrsregeln 1967, BGBl. Nr. 56, in

der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 42/1968,

383/1969, 22/1971, 115/1972, 659 a/1974,

573/1975, 520/1977, 607/1978, 503/1980,

528/1981, 20/1983, 183/1984, 153/1985, 519/1985

und 228/1990 werden wie folgt geändert

Nach dem Anhang A wird folgender Anhang B

eingefügt

„Anhang B

FLUGPLATZVERKEHRSZONEN

(1) Für den Flugplatz Altenrhein wird der im

folgenden umgrenzte Luftraum — soweit er sich auf

österreichisches Hoheitsgebiet erstreckt — als

Flugplatzverkehrszone festgelegt (Flugplatzverkehrszone

Altenrhein).

(2) Die Flugplatzverkehrszone Altenrhein wird

seitlich durch lotrechte, halbkreisförmige, miteinander

durch lotrechte Tangentenflächen verbundene

Zylindermantelflächen, deren Radien und Bezugspunkte

im Abs. 4 bezeichnet sind, begrenzt.

(3) Nach unten wird die Flugplatzverkehrszone

Altenrhein durch die Erdoberfläche begrenzt, nach

oben durch eine Horizontalfläche, die in einer

Höhe von 1200 m über dem mittleren Meeresspiegel

verläuft.

(4) Die seitliche Begrenzung der Flugplatzverkehrszone

Altenrhein wird wie folgt festgelegt

a) Koordinaten der Bezugspunkte der halbkreisförmigen

Zylindermantelflächen

47 30 24 Nord, 09 28 15 Ost,

47 29 42 Nord, 09 37 23 Ost.

b) Radien der halbkreisförmigen Zylindermantelflächen

Je 3300 Meter."

(5) Unbeschadet der Bestimmungen im § 41

Abs. 3 darf in die Flugplatzverkehrszone Altenrhein

nur dann eingeflogen werden,

a) wenn der Pilot auf dem Flugplatz Altenrhein

zu landen beabsichtigt oder

b) wenn er von der Flugplatzkontrollstelle

Altenrhein eine Freigabe zum Einflug in die

Flugplatzverkehrszone erhalten hat."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 29. Oktober 1990 in

Kraft.

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