655_1986
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655. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 655. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
1986_655_0 655. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum
Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme
(BGBl. Nr. 600/1986) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde
Antigua und Barbuda 6. August 1986
Dominica 9. September 1986
Togo 25. Juli 1986
Dominica hat anläßlich der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde folgende Erklärung abgegeben
„Dominica erklärt, daß sein Beitritt zu dem
Übereinkommen unter der Voraussetzung erfolgt,
daß dieses eine Geiselnahme unter jedweden
Umständen, auch unter den im Art. 12 angeführten,
verbietet."