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655_1986 AT

655. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 655. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme

(BGBl. Nr. 600/1986) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde

Antigua und Barbuda 6. August 1986

Dominica 9. September 1986

Togo 25. Juli 1986

Dominica hat anläßlich der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde folgende Erklärung abgegeben

„Dominica erklärt, daß sein Beitritt zu dem

Übereinkommen unter der Voraussetzung erfolgt,

daß dieses eine Geiselnahme unter jedweden

Umständen, auch unter den im Art. 12 angeführten,

verbietet."

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