654. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Neufestsetzung der Auslandspostgebühren
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Weltpostvertrages und der
sonstigen Abkommen des Weltpostvereins von
Hamburg, BGBl. Nr. 453/1987, wird gemäß der
vom Hauptausschuß des Nationalrates nach § 4 des
Gesetzes vom B.April 1920, StGBl. Nr. 180,
erteilten Ermächtigung vom 16. Feber 1950 verordnet
Artikel I
Die Verordnung über die Neufestsetzung der
Auslandspostgebühren mit Wirksamkeit vom 1. Feber
1986, BGBl. Nr. 455/1987, in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 594/1989 und BGBl.
Nr. 275/1990 wird wie folgt geändert
1. In Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren
für Briefe: Standardsendungen wie
folgt zu lauten
2. In Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren
für Postkarten wie folgt zu
lauten
3. In Artikel I Z 3 lit. a hat in der Übersicht in der
Spalte „Bestimmungsland" die Angabe „Deutsche
Demokratische Republik," (Zone 2) zu entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. November 1990 in
Kraft.