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654_1990 AT

654. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Neufestsetzung der Auslandspostgebühren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 654. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Neufestsetzung der Auslandspostgebühren

Auf Grund des Weltpostvertrages und der

sonstigen Abkommen des Weltpostvereins von

Hamburg, BGBl. Nr. 453/1987, wird gemäß der

vom Hauptausschuß des Nationalrates nach § 4 des

Gesetzes vom B.April 1920, StGBl. Nr. 180,

erteilten Ermächtigung vom 16. Feber 1950 verordnet

Artikel I

Die Verordnung über die Neufestsetzung der

Auslandspostgebühren mit Wirksamkeit vom 1. Feber

1986, BGBl. Nr. 455/1987, in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 594/1989 und BGBl.

Nr. 275/1990 wird wie folgt geändert

1. In Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren

für Briefe: Standardsendungen wie

folgt zu lauten

2. In Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren

für Postkarten wie folgt zu

lauten

3. In Artikel I Z 3 lit. a hat in der Übersicht in der

Spalte „Bestimmungsland" die Angabe „Deutsche

Demokratische Republik," (Zone 2) zu entfallen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. November 1990 in

Kraft.

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